Bei einer künftigen Zusammenarbeit, regeln wir Vertragliches mittels eines kurzen Vertrages, in dem wir die von Ihnen gewünschten Leistungen festhalten und auch die entsprechende Abrechnungsmodalität. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis, egal welche Bausteine Sie in Anspruch nehmen, selbstverständlich ist aber auch ein Pauschalangebot möglich.
Wir haben die landesrechtliche Zulassung als “Angebot zur Unterstützung im Alltag” nach §45a SGB XI und können mit den Pflegekassen folgende Leistungen abrechnen:
STEUERVORTEIL
Auch ohne Pflegegrad können Sie die Leistungen mit 20% als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.
ABRECHNUNG
- In einem Dienstleistungsvertrag halten wir die von Ihnen gewünschten Leistungen in einem kostenlosen Kennenlerntermin fest.
- Mindestens 1,5 Stunden sollten vereinbart werden.
- Die Abrechnung erfolgt pro 15 Minuten, die haushaltsnahen Dienstleistungen werden pauschal abgerechnet.
- Gerne nehmen wir auch kurze Fahrten zum Arzt, Einkaufen oder anderen Terminen mit Ihnen war.
Die Vergütung pro Stunde ab Pflegegrad 1 beträgt: 41,50 Euro
Leistungen für Selbstzahler ohne Pflegegrad: 41,50 Euro + 7,89 Euro MwSt. = 49,39 Euro
Sie entscheiden, wie oft und wann Sie mich brauchen.
Ich stehe Ihnen einmalig oder regelmäßig zur Verfügung.
Wir finden gemeinsam eine passende Lösung für Ihren Bedarf!
Bei Ausfällen meinerseits (Urlaub, Krankheit o.ä.) informiere ich Sie selbstverständlich rechtzeitig und habe eine vertrauensvolle Fachkraft als Vertretung, sofern Sie dies wünschen.